Läuse-FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Kopflausbefall

Obwohl Kopfläuse recht häufig vorkommen, ist vielen Menschen das Thema noch immer unangenehm. Dabei ist ein offener Umgang wichtig, um den Parasiten im Ernstfall schnell Einhalt gebieten zu können. Stattdessen halten sich in diesem Bereich noch immer viele Mythen: Stimmt es, dass Läuse nur schmutzige Haare befallen? Übertragen die Parasiten tatsächlich Krankheiten? Muss ich befürchten, dass Läuse von einem Kopf zum anderen springen?

Nachfolgend haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kopflausbefall für Sie zusammengestellt.

Was muss ich tun, wenn bei meinem Kind Kopflausbefall festgestellt wurde?

Wenn bei Ihrem Kind – oder einem anderen Familienmitglied – eine Infektion mit Läusen diagnostiziert wurde, ist zügiges Handeln am wichtigsten. Denn nur wer schnell etwas gegen Läuse unternimmt, kann eine weitere Ausbreitung der Plage unterbinden. Wenn Sie geeignete Produkte, z.B. aus der Apotheke, verwenden, sind Sie die Läuse schnell wieder los. Mit Hedrin® Once beispielsweise steht ein Produkt zur Verfügung, das Läuse und Läuseeier auf physikalische Weise bekämpft. Zugleich ist es für den Menschen ungefährlich.

Stimmt es, dass Kopfläuse Krankheiten übertragen können?

Nein. Kopfläuse sind unangenehm, aber vollkommen harmlos. Im Gegensatz zu anderen Parasiten (wie z.B. Zecken) übertragen Läuse in Deutschland und Europa meist keine Krankheiten. Allerdings kann ein Befall bestimmte Erkrankungen zumindest begünstigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch heftiges Kratzen an den juckenden Stichen Wunden entstehen, durch die Bakterien in den Körper eindringen.

Können Läuse tatsächlich von Kopf zu Kopf springen?

Nein, Läuse springen nicht von einem Haarschopf zum anderen. Da Läuse nicht springen, fliegen oder gar schwimmen können, findet eine Übertragung normalerweise nur statt, wenn die Parasiten von Kopf zu Kopf krabbeln. In Einzelfällen ist jedoch auch eine Übertragung durch gemeinsam verwendete Gegenstände (z.B. Haarbürsten, Mützen usw.) denkbar.

Muss ich die Leitung der Schule bzw. des Kindergartens darüber informieren, dass mein Kind Läuse hat?

Ja, gemäß Infektionsschutzgesetz (§34 Abs. 5 IfSG) sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte dazu verpflichtet, einen Befall mit Läusen bei der Leitung der vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung zu melden. Diese leitet dann Schritte ein, um eine Ausbreitung des Befalls zu verhindern. Wann Ihr Kind die Einrichtung wieder besuchen darf, wird unterschiedlich gehandhabt. Setzen Sie sich dazu am besten direkt mit der Leitung der Einrichtung in Verbindung.

Formular Bestätigung Läusekontrolle

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